Einbruchschutz hat seinen Preis. Achten Sie daher bereits beim Kauf oder Neubau eines Hauses oder einer Wohnung auf entsprechende Sicherungstechnik, denn Nachrüsten ist teuer. Doch auch wenn Sie sich jetzt erst mit dem Gedanken auseinandersetzen Ihr Haus sicherer gegen Einbrüche zu machen, stehen Sie nicht alleine da. Es gibt Möglichkeiten entsprechende Sicherheitsmaßnahmen zu finanzieren.
Beispielsweise fördert die KfW-Bank den Umbau von Eigenheimen entsprechend ihrer Programme „energieeffizient Sanieren“ und „altersgerecht umbauen.“ In diese Punkte fließt auch die Erhöhung des Einbruchschutzes mit ein. In diesem Falle können einbruchshemmende Maßnahmen, gleichsam mit dem Umbau Ihres Eigenheims verbunden werden. Durch die Förderung des altersgerechten Umbaus, wird der Einbau neuer einbruchhemmender Haustüren gefördert, sowie die Aufrüstung von Systemen zur Einbruchsmeldung. Die Nachrüstung und Renovierung von Fenstern, werden durch das Projekt „Energieeffizient sanieren“ gefördert.
Zusätzlich zu diesen Förderungsprogrammen, vergibt die Bundesregierung Zuschüsse speziell für Maßnahmen zum Einbruchschutz. Eigentümer und Mieter können hierbei je nach Investitionskosten, Zuschüsse von mindestens 200 Euro bis maximal 1500 Euro erhalten.
Sowohl Material- als auch Handwerkerkosten, werden durch die Maßnahmen gefördert. Voraussetzung für beide Formen der Unterstützung ist, dass der Umbau durch entsprechende Fachhandwerker erfolgen muss.
Besteht keine Möglichkeit der Finanzierung, so können Sie bestimmte Maßnahmen auch steuerlich absetzen. Handwerkerkosten sind beispielsweise immer steuerlich absetzbar. Informieren Sie sich hierfür bei Ihrem Finanzamt.
Das Hauseigentümer die Kosten für entsprechende Sicherheitstechnik selbst tragen müssen, ist klar – doch wer steht bei einem Mietobjekt in der Verantwortung?
Die Pflichten des Vermieters sind hierbei schnell aufgezählt. Rein rechtlich, muss eine Wohnung lediglich über verschließbare Eingangs- und Wohnungstüren verfügen. Es gilt der sicherungstechnische Zustand zum Zeitpunkt der Besichtigung. Nachbesserungen gehen anschließend auf Kosten des Mieters – es sei denn, die vorhandenen Schutzmaßnahmen erweisen sich als mangelhaft. Selbiges gilt, wenn bereits mehrere Einbruchsversuche stattgefunden haben. Auch in diesem Fall, kann der Mieter Nachbesserung durch den Vermieter verlangen. Allerdings berechtigen derartige Verbesserungen eine Mieterhöhung, da sich der Wohnungswert ebenfalls erhöht hat.
Natürlich kann ein Mieter auch auf eigene Kosten für einen erhöhten Einbruchschutz sorgen. Die notwendigen Arbeiten sollten hierbei immer von einem Fachmann ausgeführt werden. Zwar gibt es keine entsprechende Förderung, doch Mieter haben die Möglichkeit, die Lohnkosten eines Handwerkers steuerlich abzusetzen.
Für Einbruchssicherungen, welche die Gebäudesubstanz berühren, muss allerdings die Zustimmung des Vermieters eingeholt werden. Zusätzlich muss beachtet werden, dass der Mieter bei Vertragsende den ursprünglichen Zustand des Gebäudes wiederherstellen muss.
Letztendlich haben jedoch wohl beide Parteien ein Interesse daran, die Wohnung sicher vor Einbrechern zu machen. Häufig zählen daher Türen und Fenster mit speziellen Sicherheitsschlössern bereits zum Standard.