Die Tür ist mit einem Spezial-Schloss gesichert, die Fenster mit Pilzkopfzapfen. Selbst die Lichtschächte verfügen über Gitterrostsicherungen – und trotzdem passiert es: Ein Einbruch. Will ein Täter unbedingt ins Haus, wird er Weg finden. Ist dieses Horrorszenario tatsächlich eingetroffen, sollte man auf keinen Fall überstürzt handeln.
Findet man beim Eintreffen in der Wohnung Einbruchsspuren an Haustür oder Fenster, sollte der Tatort sofort verlassen und der Notruf verständigt werden. Auf diese Weise wird verhindert, dass versehentlich Spuren vernichtet werden, die der Polizei Aufschluss über den Tathergang liefern können. Zudem kommt man dem eventuell noch anwesenden Täter, auf diese Weise nicht in die Quere.
Ertappt man den Dieb jedoch auf frischer Tat, ist der erste Impuls häufig, sich dem Täter in den Weg zu stellen. Dies kann allerdings fatale Folgen haben. Niemand kann sagen, ob der Dieb bewaffnet ist, oder nicht. Die meisten Einbrecher führen zwar keine Schusswaffen mit sich, in der Regel jedoch immer ein Werkzeug mit dem sie ins Haus gelangen. Häufigstes Einbruchswerkzeug ist ein Schraubenzieher. Dieses Werkzeug ist nicht nur unauffällig und leicht zu verstecken, damit können auch Fenster und Türen innerhalb von Sekunden aufgehebelt werden. Ein Schraubenzieher kann in einer solchen Situation aber auch leicht zu einer Stichwaffe werden. Da Täter jedoch meist nicht auf eine Konfrontation aus ist, sollte man ihm die Flucht so leicht wie möglich machen. Auf keinen Fall sollte der Dieb in die Enge getrieben werden. Dies könnte zu einer Kurzschlussreaktion seitens des Täters führen. So kann leicht aus dem Tatbestand des Diebstahls, Körperverletzung und im schlimmsten Fall sogar Mord werden. Es gilt daher, sich in einer solchen Situation, möglichst sofort aus der Gefahrenzone zu begeben und den Notruf zu alarmieren.
Von der Verfolgung des Täters sollte man ebenso absehen. Ist der Täter bereits geflüchtet, sollte man sich stattdessen die Fluchtrichtung einprägen oder das Kennzeichen des Fluchtfahrzeuges, sofern dies gefahrlos möglich ist. Auch wenn man den Täter gesehen hat, sollte man sich Auffälligkeiten an Gesicht, Körper oder Kleidung merken.
Ähnlich sieht die Situation aus, wenn man während eines Einbruchs zu Hause ist. Auch in einem solchen Szenario, sollte man sich möglichst defensiv verhalten. Im besten Fall, hat man die Möglichkeit sofort, gefahrlos das Haus zu verlassen. Trägt man ein Handy bei sich, kann nun außerhalb des Hauses der Notruf gewählt werden. Falls nicht, sollte man bei den Nachbarn klingeln, damit diese die Polizei verständigen.
Ist es nicht möglich das Haus gefahrenlos zu verlassen, sollte man sich in einem Zimmer einschließen. Wenn ein Telefon in greifbarer Nähe ist, sollte umgehend die Polizei verständigt werden. Zusätzlich ist es ratsam Lärm zu machen – besonders, wenn man nicht mehr die Möglichkeit hat an ein Telefon zu kommen, können auf diese Weise Nachbarn alarmiert werden. Außerdem wird der Täter so davon in Kenntnis gesetzt, dass er nicht alleine ist – mit diesem Wissen werden die meisten Täter die Flucht ergreifen. Die direkte Konfrontation mit dem Täter, sollte auch hier vermieden werden.
Bei einem Verdacht – beispielsweise, wenn man etwas Ungewöhnliches im Haus des Nachbarn bemerkt – sollte man ebenfalls umgehend den Notruf wählen. Ein Missbrauch des Notrufs liegt ausschließlich vor, wenn man dien Anruf wissentlich ohne Grund getätigt hat. Bei einem berechtigten Verdacht trifft dies folglich nicht zu. Ist die Polizei verständigt, sollte man das Eintreffen der Beamten abwarten und keinesfalls selbst nachsehen gehen.