Einbruchschutz bei Gewerbeobjekten

Gebäude, die zu gewerblichen zwecken genutzt werden, sind genauso beliebte Objekte für Einbrecher wie Privatwohnungen. Im Gegensatz zu privaten Wohnungen oder Häusern, wird in Gewerbeobjekten ausschließlich nachts eingebrochen. Bürogebäude sind zusätzlich an Wochenenden oder Feiertagen gefährdet, da die Tätet an diesen Tagen davon ausgehen können, dass sich zu dieser Zeit niemand dort aufhält.

Es gibt eine Reihe von Möglichkeiten, die gewerblich genutzten Räumlichkeiten gegen Diebe zu sichern:

  1. Gitter

Zwar tragen vergitterte Fenster nicht gerade zu einem angenehmen Ambiente bei, aber einem Einbrecher signalisieren Sie, dass ein Einbruch hier schwer wird. Es ist zudem ratsam bewegliche Gitter an Nebeneingängen anzubringen.

  1. Zusätzliche Sicherung an Fenster und Türen

Die häufigste Einbruchsmethode bei Privatwohnungen und gewerblich genutzten Objekten, ist das Aufhebeln der Fenster. Diese können zusätzlich zu einer Pilzkopfverrieglung auch an den Scharnieren, am Griff und an Bandseite durch Verriegelungen verstärkt werden. Somit ist das Aufhebeln meist kaum möglich.

Ist es nicht möglich durch die Fenster hinein zu gelangen, führt der zweite Weg meist zu den Nebeneingängen oder der Haustür. Um auch Türen gegen Aufhebeln zu sichern, ist es sinnvoll diese mit entsprechenden Zusatzschlössern auszustatten. Diese werden sowohl auf der Schloss- als auch auf der Bandseite montiert und erschweren somit das Aufhebeln der Tür.

  1. Sicherheitsfolien

Viele Gewerbeobjekte besitzen große Schaufenster um die Waren ansprechend präsentieren können. Häufig gehen Einbrecher in einem reinen Gewerbegebiet rabiater vor, als in einem Wohngebiet und schlagen die Scheibe einfach ein. Schließlich müssen sie nicht damit rechnen von Nachbarn gestört zu werden. Es empfiehlt sich daher Sicherheitsfolien an das Glas anzubringen. Die Folien sind transparent und werden für gewöhnlich an der Innenseite der Scheibe angebracht. Es ist zudem darauf zu achten, dass die Schutzfolien mindestens 360 µ stark, sowie nach DIN EN 356 geprüft sind.

  1. Alarmanlagen

Im Gegensatz zu den genannten Verfahren, schützt eine Alarmanlage nicht vor einem Einbruch – sie verhindert jedoch den Verlust des gesamten Inventars bzw. der Ware, daher sollte niemals auf eine Alarmanlage verzichtet werden.

Modelle die ein Gefahrenpotenzial frühzeitig erkennen und entsprechend melden, sind hierbei besonders hilfreich. Hierfür gibt es spezielle Anlagen, die mit Mikrowellentechnik oder Zaunsensorik arbeiten. Auch Alarmanlagen, die gleichzeitig das Gebäude Videoüberwachen kommen hierbei in Frage. Besonders wichtig ist jedoch, dass die Alarmanlage mit einer Leitstelle verbunden ist, die 24 Stunden besetzt ist – nur so können bei einem Einbruch sofort die entsprechenden Maßnahmen eingeleitet werden.