Einbruchschutz für Keller und freistehende Grundstücke

Bei der Sicherung des Hauses gegen Einbrecher, werden häufig die Kellerfenster außer Acht gelassen. Die Sicherung ebenjener, kann im Ernstfall aber darüber entscheiden, ob die Versicherung den Schaden abdeckt oder nicht.

Es empfiehlt sich, Fenster, die sich von innen öffnen lassen, zu vergittern. Wahlweise kann ein solches Fenster auch mit Stahllochblenden (3mm Stark, so genannte „Mäusegitter“) gesichert werden. Als zusätzliche Sicherung bieten sich Vorhängeschlösser oder verschraubte Bolzen an.

Kellerfenster, die über die Lichtschächte erreicht werden können, sollten ebenfalls auf die genannte Weise geschützt werden. In diesem Fall empfiehlt es sich außerdem, die Zugänglichkeit zu den Lichtschächten zu erschweren.

Lichtschächte sollten im Idealfall von der Straße aus sichtbar sein. Versteckter liegende Schächte, können zusätzlich durch Scheinwerfer mit Bewegungsmeldern geschützt werden. Die wenigsten Diebe werden während eines Einbruchs im „Rampenlicht“ stehen wollen. Zusätzlich können auch die Lichtschächte selbst gesichert werden, indem diese mit Flacheisen verschweißt oder verdübelt werden. Wer auf Nummer sicher gehen will, schützt seine Lichtschächte mit Gitterrostsicherungen. Beachten Sie vor der Anbringung einer solchen Sicherung jedoch auf die eventuellen Fluchtwegvorschriften in Ihrem Gebäude.

Auch Kellertüren müssen entsprechend – wie die Eingangs- oder Terassentür – gesichert sein.  Zudem befindet sich der äußere Zugang zum Keller, häufig an einer schlecht einsehbaren Stelle, weshalb einbruchshemmende Maßnahmen umso wichtiger sind. Empfehlenswert sind Mehrfachverriegelungen oder Querriegelschlösser. Wird die Türe nicht als Nebeneingang genutzt, ist es auch möglich, diese durch spezielle Querriegel zu schützen, die nur von innen verschlossen werden können.

Selbiges gilt für Nebeneingangstüren. Da auch diese häufig schlecht einsehbar sind, sollten diese ebenfalls durch entsprechende Mehrfachverriegelungen oder Querriegelschlösser gesichert werden. Achten Sie jedoch darauf, dass zertifizierte, einbruchhemmende Türen, sowie Flucht- und Rettungswege nicht baulich verändert werden dürfen.

Die Sicherung von freistehenden Gebäuden, fängt bereits an der Grundstücksgrenze an. Im Idealfall sollte ein hoher Zaun das gesamte Grundstück umzäunen. Da ein Dieb jedoch in der Regel nicht gesehen werden möchte, könnte ein Sichtschutzzaun oder eine Hecke die Arbeit des Täters erleichtern. Ein Tor mit Gegensprechanlage oder Videoüberwachung, wird zusätzlich die meisten Diebe abhalten.

Achten Sie zudem darauf, dass Bäume, Ranken etc. als Kletterhilfen zu höher gelegenen Fenstern genutzt werden könnten. Diese sollten daher immer soweit zurückgeschnitten werden, dass sie keine erhöhte Einbruchsgefahr darstellen. Zu üppige Bepflanzung des Grundstücks, kann Einbrechern ebenfalls als Sichtschutz dienen. Die Bepflanzung sollte daher soweit zurückgeschnitten werden, dass das Grundstück weiterhin einsehbar ist. Dies gilt insbesondere, wenn eine Umzäunung nicht möglich ist.