Richtiges Verhalten nach einem Einbruch

Die Tür steht offen, die Wohnung ist vollkommen verwüstet. Ein Einbruch. Für die meisten Menschen ist dieses Szenario ein Schock. Umso wichtiger ist es, in dieser Situation einen kühlen Kopf zu bewahren und systematisch vorzugehen.

  1. Polizei informieren

Zuerst sollte in jedem Fall die Polizei informiert werden. Bis zum eintreffen der Beamten sollte der Tatort nicht betreten und nichts verändert oder aufgeräumt werden. Wichtige Hinweise wie Fingerabdrücke oder sonstige Spuren auf den Täter, könnten sonst verfälscht oder sogar vernichtet gemacht werden. Die Hausratsversicherung erstattet den Schaden im Übrigen nur, wenn der Einbruch der Polizei angezeigt wurde!

  1. Liste aller gestohlenen Gegenstände anfertigen

Nach dem Eintreffen der Polizei, sollte eine Liste mit allen gestohlenen Gegenständen angefertigt werden. Eine im Vorfeld angelegte Wertsachenliste, kann die Arbeit unter Umständen hier erleichtern.
Eine solche Liste beinhaltet sämtliche höherwertige Gegenstände (Antiquitäten, Schmuck, Pelze etc.) in den eigenen vier Wänden. Es ist ratsam eine derartige Liste stets aktuell zu halten und entsprechende Gegenstände mit Fotos und/oder Kaufbelegen zu dokumentieren. Keinesfalls sollte diese Liste zu Hause aufbewahrt werden. Am besten bringt man diese in einem Bankschließfach unter. Eine Kopie dieser Liste wird der Polizei gegeben – tauchen die Gegenstände wieder auf, kann der Besitzer auf diese Weise, einfach und schnell zugeordnet werden. Eine weitere Kopie wird an die Hausratsversicherung übersandt.

  1. Benachrichtigung der Versicherungsgesellschaft

Schließlich muss auch die Hausratsversicherung informiert werden. Diese benötigt ebenfalls eine Liste über die gestohlenen und/oder beschädigten Gegenstände. Unter Umständen wird von der Versicherungsgesellschaft ein Gutachter bestellt. Daher sollten beschädigte Gegenstände bis zur vollständigen Klärung über den genauen Schadenswert aufbewahrt werden.
Achtung: Die Hausratsversicherung übernimmt den Schaden nur, wenn der Einbruch umgehend der Versicherungsgesellschaft und der Polizei mitgeteilt wurde. Zusätzlich darf der Einbruch nicht durch Fahrlässigkeit des Versicherungsnehmers (nicht abgeschlossene Tür, offene Fenster etc.) entstanden sein.

  1. Karten sofort sperren

Wurden bei dem Einbruch auch EC-/Kreditkarten, Sparbücher o.ä. entwendet, müssen diese auch umgehend gesperrt werden. Gestohlene Sparbücher oder Wertpapiere werden direkt bei der Bank gesperrt. EC-/Kreditkarten können über die Rufnummer 116 116 gesperrt werden. Ebenso Personalausweise, welche die Online-Ausweisfunktion besitzen.

Weit gravierender als der materielle Schaden, ist für die meisten Menschen der Verlust ihres Sicherheitsgefühls in den eigenen vier Wänden. Die psychische Belastung ist hierbei häufig so groß, dass die Betroffenen Monate, manchmal sogar jahrelang, nach der Tat unter ständiger Nervosität, Angstzuständen und Schlafstörungen leiden. Einigen Menschen kann eine Behandlung durch einen Therapeuten helfen, anderen nur der Umzug in eine neue Wohnung.