Investitionen in einbruchhemmende Maßnahmen sind sinnvoll. Ebenso sinnvoll sind jedoch auch entsprechende Versicherungen – gänzlich sicher vor einem Einbruch ist man schließlich nie. Am wichtigsten ist hierbei die Hausratsversicherung. Diese greift zudem nicht nur bei Einbrüchen, sondern auch bei Schäden durch Feuer, Hagel oder Rohrbrüche.
Nach einem Einbruch ersetzt diese Versicherung den entstandenen Schaden – zumindest im Rahmen der vereinbarten Versicherungssumme. Daher ist darauf zu achten, dass die Versicherungssumme dem Gesamtwert des Hausrates angepasst ist. Dies gilt besonders, wenn sich Gegenstände wie beispielsweise Antiquitäten oder wertvoller Schmuck in Ihrem Besitz befinden – diese Gegenstände sind für Einbrecher erfahrungsgemäß besonders interessant. Werden diese nicht berücksichtigt, sind Sie unter Umständen im Schadensfall unterversichert. Diese Gegenstände sollte zudem entsprechend durch Fotos und im besten Fall auch durch Kaufbelege dokumentiert werden. Unter Umständen muss nämlich nachgewiesen werden, dass sich die entwendeten Gegenstände wirklich im Besitz des Versicherten befunden haben. Die Festlegung der Versicherung wird heutzutage häufig über eine pauschale Versicherungssumme festgelegt. Diese wird anhand der Wohnfläche ermittelt und entsprechend festgelegt.
Ist in Ihrer Hausratsversicherung auch eine Außenversicherung mitinbegriffen, können Sie auch im Ausland bzw. im Urlaub von dieser Versicherung profitieren. Denn diese sichert auch Gegenstände ab, die sich vorübergehend außerhalb der Wohnung befinden, wie beispielsweise Kamera oder Laptop. Werden jedoch Gegenstände aus Krankenzimmern entwendet, ist dies in der Regel nicht durch die Hausratsversicherung abgesichert.
Eine Hausratsversicherung hat jedoch auch Nachteile. So greift diese beispielsweise nicht, wenn der Einbruch durch fahrlässiges Verhalten verursacht wurde. Beispielsweise, weil der Täter den Hausschlüssel unter der Fußmatte gefunden hat, oder weil ein Fenster im Erdgeschoss offengelassen wurde. Zudem sind in der Regel auch Trickdiebstähle nicht durch eine Hausratsversicherung abgesichert. Außerdem gibt es eine Entschädigungsgrenze für Wertsachen. Diese variieren von Anbieter zu Anbieter. Daher ist es ratsam bei Abschluss einer Versicherung auf die Entschädigungsgrenze zu achten und ein Angebot zu wählen, welches die entsprechende Absicherung aller Wertsachen bietet.
Im Schadensfall sollten Sie in jedem Fall sofort die Polizei verständigen. Fangen Sie nicht sofort mit den Aufräumarbeiten an, sondern warten Sie das Eintreffen der Polizei ab um keine Spuren zu verwischen. Achten Sie darauf, eine vollständige Liste aller gestohlenen Dinge zu Protokoll zu geben – entsprechend dieser Liste erhalten Sie die Entschädigung von Ihrer Versicherung. Außerdem ist diese Liste auch für die Polizei hilfreich: Sollte der Täter geschnappt werden, können die gestohlenen Gegenstände unter Umständen sichergestellt werden. Anhand der Liste können diese dann zugeordnet werden.
Ist die Polizei informiert und sind alle gestohlenen Gegenstände protokolliert, sollte auch das Versicherungsunternehmen zeitnah informiert werden. Zunächst können Sie dies telefonisch vornehmen, eine spätere schriftliche Meldung, sollte jedoch in jedem Fall erfolgen.